Geldwäsche?

Als Anwalt muss man immer auf der Hut sein:

Dies beweist eine Anfrage bei Frag-einen-Anwalt.de; ein “Mandant” (Von mir nur noch als Täter bezeichnet) hat angeblich bei eBay einen Laptop versteigert hat, den er nie besaß - und dies auch zugibt.

Nun hat er eine Vorladung von der Polizei erhalten (Anzeige!!?) und bekommt es langsam mit der Angst zu tun. Er schildert, dass er keinerlei Geld hat, um die 850 Euro zurückzuzahlen, jedoch bietet er den Anwälten 500€ (vermutlich die höchste Entlohnung, die in dem Portal je in Aussicht gestellt wurde ;-) )

Spätestens hier frage ich mich: 1. Wie zur Hölle will der Täter 500€ für einen Anwalt bezahlen, die er nach eigener Aussage nicht einmal hat? 2. Wenn er nun doch 500€ zur Verfügung hat, kann er ja den “Überweisenden” bezahlen (zumindest teilweise) und ggf. die Strafe. Wieso also 500€ für einen Anwalt bezahlen? - Hat er überhaupt vor den Anwalt zu bezahlen?

Die Anwälte in dem Portal sind ebenfalls stutzig, keiner nimmt die Anfrage an; Der Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel äussert sogar den Verdacht, dass der Täter Geld waschen möchte. Kein Wunder also, dass niemand das durchaus lukrative Angebot angenommen hat, denn:

“Geldwäsche liegt vor, wenn ein Rechtsanwalt Tatbeute als Verteidigungshonorar annimmt.”

Gefunden bei Udo Vetter

Leave a Reply